Entwurf Menschenpflichten-Erklärung Auszüge vom 09/97 Die Suche nach dem Verbindenden...
Fundamentale Prinzipien für Humanität
(Artikel 1) Jede Person...hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln.
(Artikel 4) Alle Menschen...müssen im Geist der Solidarität Verantwortung
übernehmen gegenüber jedem und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen,
Nationen, und Religionen: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch
keinem anderen zu.
Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem Leben
(Artikel 5) Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht,
eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt
das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und Gemeinschaften
nicht aus.
(Artikel 7)...alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der
zukünftigen Generationen willen zu schützen.
Gerechtigkeit und Solidarität
(Artikel 8) Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten...
(Artikel 9) Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben
die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung,
Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden...
Gegenseitige Achtung und Partnerschaft
(Artikel 16) Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und
Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person
sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen...
(Artikel 18) Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares.
Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung,
Wertschätzung und Sorge widerspiegeln.
Beitrag gefunden im KStA 5/6.12.98 in Moderne Zeiten, Thema "50 Jahre Menschenrechte"
>>ungefragt, dafür mit Herz und Verstand veröffentlicht>> Erklärung der Menschenpflichten
